Verdacht auf Geflügelpest / Vogelgrippe: Sperrbezirk rund um den Aasee eingerichtet

Verdacht auf Klassische Geflügelpest bei sechs Wildvögeln in Ibbenbüren amtlich festgestellt – Aufstallpflicht im gesamten Kreisgebiet

Kreis Steinfurt/Ibbenbüren. Bei sechs am Ibbenbürener Aasee tot aufgefundenen Wildvögeln ist der Verdacht auf Klassische Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Dies teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt jetzt mit.

Drei verendete Kanada-Gänse, zwei Möwen und ein Kormoran wurden am vergangenen Donnerstag zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe in Münster geschickt. Dieses konnte das Influenza-Virus vom Typ H5 feststellen. Die Klärung, ob es sich um das Virus H5N8 handelt, findet derzeit im Friedrich-Loeffler-Institut statt. Mit den Ergebnissen wird Ende dieser Woche gerechnet.

Das Kreis-Veterinäramt hat rund um den Ibbenbürener Aasee einen Sperrbezirk mit einem Radius von 1,5 Kilometern eingerichtet sowie einen Beobachtungsbezirk mit einem Radius von 3,5 Kilometern. Im Sperrbezirk dürfen ab Dienstag (20. Dezember) aus Betrieben keine Vögel und Bruteier verbracht werden, außerdem dürfen Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen. Die Allgemeinverfügungen hierzu, eine interaktive Karte und weitere Informationen können auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter Suchbegriff „Vogelgrippe“ abgerufen werden.

Gleichzeitig dehnt der Kreis Steinfurt ab Dienstag, 20. Dezember, die Aufstallpflicht für Geflügel auf das gesamte Kreisgebiet aus.

(Quelle: Presseinformation Kreis Steinfurt vom 19. Dezember 2016)

Geflügelpest – Vogelgrippe – H5N8

H5N1-Virus (gold/braun gefärbt) - Foto: Cynthia Goldsmith

H5N1-Virus – Foto: Cynthia Goldsmith

Auch im Kreis Steinfurt ist der Verdachts des Ausbruchs der Geflügelpest H5N8 bei Wildvögeln festgestellt worden.

Am 19.12.2016 ist bei 6 toten Wildvögeln, die am Aasee in Ibbenbüren aufgefunden wurden, das Influenza-Virus H5 vom Untersuchungsinstitut und daraufhin vom Kreis Steinfurt der Verdachtsfall festgestellt worden. Ob es sich um den Subtyp N8 handelt, kann erst die endgültige Untersuchung ergeben, die derzeit im Friedrich-Löffler-Institut durchgeführt wird und mit deren Ergebnis erst Ende der Woche zu rechnen ist. Aber bereits im Verdachtsfall ist ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet einzurichten.

Im Kreis Steinfurt gelten derzeit folgende besondere Anforderungen:

1. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet in Ibbenbüren
Ab Dienstag, dem 20.12.2016 gelten in einem Sperrbezirk von 1,5 km um den Aasee und in einem Beobachtungsgebiet von 3,5 km um den Aasee herum besondere Einschränkungen für Geflügelhalter – auch für private Haltungen. Der folgenden interaktiven Karte können Sie entnehmen, ob Sie mit Ihrem Standort innerhalb dieser Gebiete liegen: interaktive Karte (bitte anklicken)

(Quelle & weitere Informationen: Internetseite Kreis Steinfurt)


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Der Verdacht hat sich bestätigt!
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